ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG

Ich engagiere mich für den Schutz Ihrer Rechte und kämpfe für Gerechtigkeit

- Rainer Rothe Rechtsanwalt

Anwaltsbüro Rainer Rothe, Rechtsanwalt|Romanshorn

Rainer Rothe

Rechtsanwalt & öffentliche Urkundsperson

WAS IST EINE BEURKUNDUNG?


Einige Verträge und bestimmte Rechtsgeschäfte sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden. Dies gilt z.B. für den Ehevertrag und den Erbvertrag oder die Gründung von Gesellschaften.

In bestimmten Fällen müssen Sie Ihre Unterschriften oder Kopien beglaubigt lassen.

Anwaltsbüro Rainer Rothe, Rechtsanwalt|Romanshorn

WIESO ICH?


Als im Anwaltsregister des Kantons Thurgau eingetragener Rechtsanwalt bin ich auch öffentliche Urkundsperson. Als solche bin ich berechtigt und befähigt, Beurkundungen und Beglaubigungen im Personenrecht (z.B. Ehe- oder Erbvertrag, Testament, Vorsorgeauftrag) und Gesellschaftsrecht (z.B. Grund einer GmbH, AG, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen…) vorzunehmen.

BEURKUNDUNGEN VON GESELLSCHAFTSGRÜNDUNGEN


Testamente, die Sie vollständig selbst handschriftlich schreiben, mit Datum versehen und unterschreiben, sind auch ohne Beurkundung gültig. Um später Diskussionen und Streitigkeiten über Ihre Urteilsfähigkeit zu vermeiden, empfiehlt sich eine öffentliche Beurkundung. Mit der Beurkundung wird gleichzeitig auch Urteilsfähigkeit geklärt und festgestellt.

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KOSTEN


CHF 100.- bis CHF 500.- pro Beurkundungsgeschäft zzgl. Auslagen. Die Kosten erhöhen sich bis zum Doppelten, wenn die Beurkundung in einer Fremdsprache oder ausserhalb der Bürozeiten erfolgt bzw., wenn das Geschäft mit einer besonderen Verantwortung verbunden ist.

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