Ich engagiere mich für den Schutz Ihrer Rechte und kämpfe für Gerechtigkeit
- Rainer Rothe Rechtsanwalt
Einige Verträge und bestimmte Rechtsgeschäfte sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden. Dies gilt z.B. für den Ehevertrag und den Erbvertrag oder die Gründung von Gesellschaften.
In bestimmten Fällen müssen Sie Ihre Unterschriften oder Kopien beglaubigt lassen.
Als im Anwaltsregister des Kantons Thurgau eingetragener Rechtsanwalt bin ich auch öffentliche Urkundsperson. Als solche bin ich berechtigt und befähigt, Beurkundungen und Beglaubigungen im Personenrecht (z.B. Ehe- oder Erbvertrag, Testament, Vorsorgeauftrag) und Gesellschaftsrecht (z.B. Grund einer GmbH, AG, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen…) vorzunehmen.
Testamente, die Sie vollständig selbst handschriftlich schreiben, mit Datum versehen und unterschreiben, sind auch ohne Beurkundung gültig. Um später Diskussionen und Streitigkeiten über Ihre Urteilsfähigkeit zu vermeiden, empfiehlt sich eine öffentliche Beurkundung. Mit der Beurkundung wird gleichzeitig auch Urteilsfähigkeit geklärt und festgestellt.