KOSTEN

TRANSPARENT UND FAIR.

Abklärungen im Vorfeld treffen.

Solange eine Auseinandersetzung aussergerichtlich geregelt werden kann, haben Sie in der Regel die Kosten selber zu tragen, auch wenn Sie recht bekommen.

In Gerichtsfällen hat, wiederum in der Regel, die unterliegende Partei die Kosten des Gerichts und der Gegenpartei zu übernehmen. Von Vorteil ist selbstverständlich immer, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann sind Sie bei Ihren Entscheidungen von den Kostenrisiken weitgehend befreit.

Mein Honorar berechnet sich in der Regel bzw. ohne anders lautende Vereinbarung auf der Basis des effektiven Zeitaufwandes zu einem bestimmten Stundenansatz (derzeit je nach Fall und Wert der Streitsache zwischen 230.00 Fr. und 250.00 pro Stunde) zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Eine mittellose Person kann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Antrag auf unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung stellen. Voraussetzung ist, dass die Partei bedürftig ist, zur Prozessführung einen Anwalt bzw. eine Anwältin benötigt und der Prozess nicht aussichtslos ist. Sofern das Gericht diesen Antrag bewilligt, übernimmt der Staat die notwendigen Kosten der Vertretung.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist es ratsam, rechtzeitig vorher abzuklären, ob das fragliche Rechtsgebiet im Generellen und der konkrete Einzelfall im Speziellen durch die Versicherung abgedeckt ist und ob Sie selbst einen Anwalt wählen bzw. beauftragen dürfen. In manchen Versicherungsverträgen ist vorgesehen, dass keine freie Anwaltswahl besteht und der Fall durch die Sachbearbeiter der Versicherung direkt bearbeitet wird.

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